Betreuung durch den BTV
Wer denkt schon daran, dass sich alles von Heute auf Morgen ändern könnte? Ein Unfall oder schwere Krankheit kann jeden von uns in eine Situation bringen, in der ein selbstverantwortliches Handeln verwehrt ist.
Betreuung - was verbirgt sich dahinter?
Seitdem 1992 das Betreuungsgesetz das alte Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht abgelöst hat, ist an die Stelle von Entmündigung und Vormundschaft kranker oder behinderter Menschen persönliche Betreuung und Selbstbestimmung getreten.
Wer wird betreut?
Das zuständige Amtsgericht kann einem erwachsenen Menschen, der seine Angelegenheiten aufgrund von Krankheit
oder Behinderung nicht (mehr) selbst regeln kann, einen Betreuer als Hilfe zur Seite stellen.
Wer wird Betreuer?
Selbstverständlich werden vorrangig Familienangehörige, Freunde oder Bekannte als Betreuer eingesetzt.
Stehen diese aber nicht zur Verfügung oder sind nicht geeignet, kann eine andere vom Gericht benannte Person
zum Betreuer bestellt werden.
Was macht ein Betreuer?
Betreuung ist rechtliche Vertretung, beispielsweise in Vermögens- oder Behördenangelegenheiten, aber auch
für die Gesundheitsvorsorge und Aufenthaltsbestimmung. Das Gericht stellt in jedem Einzelfall den Unterstützungs-
bedarf für den betreuten Menschen und damit den Vertretungsumfang für den Betreuer fest.
Dieser hat die Betreuung zum Wohl des betreuten Menschen zu führen und dabei dessen Wünsche und dessen Recht
auf Selbstbestimmung zu beachten und danach zu handeln.