BETREUUNGSVEREIN AUE-SCHWARZENBERG E.V.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - wir helfen Ihnen.

Was wird, wenn...
  • ... ich mich nicht mehr um meine persönlichen Angelegenheiten kümmern kann?
  • ... ich nicht mehr mit einem Arzt sprechen oder in eine Operation einwilligen kann?
  • ... für mich Behördengänge und finanzielle Dinge zu regeln sind?

Wer sorgt dafür, dass meine Rechte und Interessen gewahrt werden?

Ehegatten, Kinder oder Eltern sind, entgegen der weit verbreiteten Annahme, nicht automatisch berechtigt, für Sie zu handeln. Treffen Sie deshalb frühzeitig und unabhängig vom Alter Vorkehrungen für Ihre Vorsorge.

Vorsorgevollmacht

Mit der Erteilung der Vorsorgevollmacht stellen Sie sicher, dass Menschen Ihres Vertrauens in Ihrem Sinne für Sie tätig werden. Neben vermögensrechtlichen und behördlichen Angelegenheiten können Sie hiermit auch persönliche Belange und die Sorge um Ihre Gesundheit regeln.

Patientenverfügung

Selbstverständlich werden vorrangig Familienangehörige, Freunde oder Bekannte als Betreuer eingesetzt. Stehen diese aber nicht zur Verfügung oder sind nicht geeignet, kann eine andere vom Gericht benannte Person zum Betreuer bestellt werden.

Was macht ein Betreuer?

Die Patientenverfügung bezieht sich auf medizinische Maßnahmen und richtet sich an Ärzte und Pflegepersonal. Hier können Sie Wünsche für den Fall äußern, in dem ein Zustand der Entscheidungsunfähigkeit vorliegt.

Sie möchten mehr erfahren oder eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht erstellen?

Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen und informieren Sie über alle notwendigen Schritte.

Vereinbaren Sie gleich einen Termin mit uns:
Betreuungsverein Aue-Schwarzenberg e.V.
Bahnhofstraße 22
08280 Aue

Telefon: 03771 723 209
Fax: 03771 735 714


Sprechzeiten:

Montag & Donnerstag: 8:00 - 14:00 Uhr
Dienstag: 8:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr